In Brühl schließen auch die Jugendzentren und das Max Ernst Museum
Brühl (bpm) Zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat das Land Nordrhein-Westfalen die Schulen und Schulträger am Freitagmittag, 13.3.2020 darüber informiert, dass an allen Schulen im Landesgebiet ab Montag, 16.03.2020, bis zum Beginn der Osterferien der Schulbetrieb eingestellt wird. Es findet ab diesem Tag kein Unterricht mehr statt. Auch die Erzbischöflichen Schulen folgen dieser Vorgabe.
Um den Eltern die Gelegenheit zu geben, sich auf diese Situation einzustellen, besteht allerdings folgende Übergangsregelung: Von Montag, 16.3.2020, bis einschließlich Dienstag, 17.3.2020, besteht für die Eltern die Möglichkeit, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule zu schicken. Die Schulen werden an diesen beiden Tagen während der bis dahin üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicherstellen. Die Einzelheiten regelt die jeweilige Schulleitung.
Über die Übergangsregelung hinaus wird in allen Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein Betreuungsangebot geschaffen für Kinder, deren Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, und deren Kinder die Klassen 1 bis 6 besuchen.
Aus diesem Grund bittet die Stadt Brühl alle Eltern, die diese Voraussetzungen erfüllen und eine Betreuung nicht anderweitig einrichten können, sich bis spätestens Dienstag, 17.3.2020, mit ihrer Schule in Verbindung zu setzen, um einen Betreuungsbedarf aus wichtigem Grund anzuzeigen.
Neben den Schulen steht bei der Stadt Brühl Markus Lomp vom Fachbereich Schule und Sport, Tel.: 02232 79-3930 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. für Rückfragen zur Verfügung.